Bezeichnungsvielfalt führt gerade in der Technischen Dokumentation manchmal zu Bezeichnungsnotstand. Behalten Sie immer den Durchblick?
Wir machen den Anfang und stellen in unserem Blog anschaulich Begriffserklärungen zusammen:
Betriebsanleitung – Bedienungsanleitung – Gebrauchsanweisung
Betriebsanleitung
Anleitung zum Betrieb einer Maschine, eines Fahrzeugs o. Ä. (Duden)
Die Betriebsanleitung, gefordert von der Maschinenrichtlinie, Richtlinie 2006/42/EG, enthält die Herstellerangaben, die dem Anwender notwendige Informationen für den sicheren Umgang mit einer Maschine oder Anlage (i. d. R. komplexer als für ein einfaches Gerät) geben.
Diese Informationen zum sachgerechten, bestimmungsgemäßen und sicheren Betreiben bzw. Verwenden betreffen alle Lebenszyklen:
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch
- Transport
- Aufstellung
- Inbetriebnahme
- Bedienung
- Periodische Wartungsarbeiten
- Austausch- und Reparaturarbeiten
- Demontage und Entsorgung
Je nach Umfang der Arbeiten, die außerhalb des Herstellerbetriebs an einem Produkt durchgeführt werden dürfen, kann auch ein Servicehandbuch Teil der Betriebsanleitung sein.
Bei einem Gerät für Endverbraucher ist diese Anleitung reduziert auf die Arbeiten, die der Bediener sinnvoll ausführen kann und wird als Bedienungsanleitung bezeichnet.
Bedienungsanleitung
Anleitung zur Bedienung eines Geräts o. Ä. (Duden)
Eine Bedienungsanleitung enthält die Herstellerangaben, die dem Anwender notwendige Informationen für die richtige Bedienung, Verwendung und Behandlung eines Gerätes oder eines Gegenstandes geben (z.B. zur Inbetriebnahme und zur allgemeinen Handhabung).
Unter einer Gebrauchsanweisung versteht man im Allgemeinen eine verkürzte Form der Bedienungsanleitung.
Gebrauchsanweisung
Anweisung, wie etwas zu gebrauchen ist (Duden)
Eine Gebrauchsweisung enthält schriftliche Verhaltensanweisungen des Herstellers, Einführers oder Lieferers eines technischen Erzeugnisses für den Benutzer. Sie ist dazu bestimmt, Gefahren für Leben oder Gesundheit des Benutzers oder Dritter abzuwenden, die konstruktiv nicht ausgeschlossen sind.
Anmerkung: Das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukterichtlinie (Richtlinie 93/42/EWG) verlangen explizit eine Gebrauchsanweisung für Medizinprodukte.
Daher wird die Betriebs- oder Bedienungsanleitung eines Medizinprodukts in Deutschland als Gebrauchsanweisung bezeichnet.