Alles CE? Neues zur CE-Kennzeichnung von Maschinen

    Hier finden Sie die aktuellen Änderungen zu den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen an Ihre Maschinen auf einen Blick!

    Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne, so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“) ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.

    (http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung)

    Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen ist eine Risikobeurteilung.

    Seit dem 29.12.2009 sind die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF

    Die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2010 wird vom Hersteller erstellt und signiert. Sie enthält die Risiken, die trotz konstruktiver Sicherheitsmaßnahmen gemäß aktuellem Stand der Technik nicht eliminiert werden konnten, sowie Hinweise zu deren Vermeidung.

    Einen Leitfaden zur Interpretation der Anforderungen an Maschinen (“Guide to application of Directive 2006/42/EC9”) finden Sie hier:
    http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/mechanical/documents/guidance/machinery/index_en.htm

    Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) anzuwenden:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gpsg/gesamt.pdf

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    Wir klären gemeinsam, wie wir Sie optimal unterstützen können und betreuen Sie praxisorientiert bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.

    Technische Dokumentation ist ein Begriff, der alle Informationen beinhaltet, die von einem Hersteller parallel zum Entstehen und zum Lebensweg eines Produktes bereitgestellt werden. Als Produkthersteller, Produktimporteur oder Produkthändler müssen Sie alle Dokumente, Belege, Materialien usw. verfügbar machen, die für den Gebrauch des Produkts erforderlich sind.
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